Pflegekosten sind die unmittelbaren Kosten der Pflege im engeren Sinne, also die Bezahlung der erbrachten Pflegeleistungen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen die Kosten der vom Heim erbrachten Leistungen, z. B. Mahlzeiten, Zimmerreinigung, Wäscheservice und sonstigen Service.
Investitionskosten sind die Kosten der ursprünglichen Erstellung und Herrichtung des Heimplatzes. Diese können vom Sozialhilfeträger in Höhe von bis zu 591,37 € pro Monat (errechnet mit Durchschnittsfaktor 30,42) übernommen werden.
* Bei Abwesenheit bis zu drei Tagen werden die vollen Sätze berechnet. Bei Abwesenheit längerer Dauer werden (ab dem vierten Tag der Abwesenheit ) der Investitionskostenanteil zu 100 Prozent und Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsumlage abzgl. 25 Prozent in Rechnung gestellt.
** Bei Sondenernährung wird das Entgelt für Verpflegung um ein Drittel gemindert.
*** Die ausgewiesenen Investitionskosten gelten für ein Einzelzimmer. Bei einem Doppelzimmer verringern sich die Kosten um 2,00 € pro Tag.
**** Die Vergütungsumlage sind üblicherweise Bestandteil der pflegebedingten Aufwendungen und werden aufgrund darzulegender Erhöhung separat ausgewiesen.
***** Ist die Summe des persönlichen Einkommens geringer als die monatliche Restfinanzierung, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen. Bitte beachten Sie, dass das Sozialamt erst ab dem Tag der Antragsstellung die Kosten trägt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch Pflegewohngeld gewährt. Bitte informieren Sie uns, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zu Pflegewohngeld und Sozialhilfe.
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich im Voraus. Sie oder auf Wunsch auch Ihre Angehörigen erhalten monatlich eine Rechnung. Diese können Sie durch eine Einzugsermächtigung oder per Überweisung auf das Konto des Hauses Maria Hilf begleichen.